Honorar

Grundsätzlich sind Heilpraktiker frei in ihrer Preisgestaltung – mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Naturheilkundliche Therapien sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt eine Reihe von Zusatzversicherungen, sowie private und einige gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten ganz oder teilweise erstatten. Welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse. Für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse kann ich nicht garantieren.

Bei Bedarf stelle ich zeitnah eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus.

Die Kosten der Behandlung werden beim Behandlungstermin in bar oder per EC beglichen.

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage. So können Patient:innen auf der Warteliste auch kurzfristig nachrücken.

Nicht, oder zu spät (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine stelle ich anteilig in Rechnung.

Sie haben Fragen?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.